Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die Abrechnung und die Rückerstattung?

Wie viele Wahlphysiotherapeuten habe ich keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Da ich jedoch im österreichischen Gesundheitsregister eingetragen bin, können meine Patientinnen und Patienten eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse beantragen. Die genaue Höhe der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.

Die Abrechnung erfolgt nach der letzten Therapieeinheit; ich stelle Ihnen eine detaillierte Honorarnote mit allen wichtigen Informationen für die Einreichung bei der Krankenkasse aus.

Wie lange dauert eine
Therapieeinheit?

Die Dauer der physiotherapeutischen Einheiten richtet sich nach der ärztlichen Verordnung, z.B.. 6/10 Einheiten à 30/45 Minuten.

Was müssen Sie mitbringen?

In Österreich dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Behandlungen nur auf ärztliche Verordnung durchführen. Für Ihren Ersttermin in meiner Praxis bringen Sie bitte unbedingt eine Überweisung von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus mit. Diese ärztliche Verordnung ist Voraussetzung für die physiotherapeutische Behandlung.

Falls bei Ihnen bereits Untersuchungen oder Therapien durchgeführt wurden und aktuelle Befunde vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zu Ihrem Ersttermin mit. So kann ich mir ein umfassendes Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen und Ihre Behandlung bestmöglich planen.

Ich bitte Sie legere Kleidung zu tragen und ein großes Handtuch mitzubringen.